LR pixel Skip to content

Internetkostenzuschuss

Internetpauschale: Nettolohnoptimierung am Puls der Zeit

Der Blick auf den Lohnsteuerauszug (Abrechnung Brutto-/Nettobezüge) ist häufig ernüchternd. Von dem Bruttobetrag bleibt nach Abzug von Steuern und Co. gefühlt nur noch ein Bruchteil übrig. Mit der passenden Strategie muss das nicht unbedingt sein. In unserem Blog verraten wir dir, wie du mit den richtigen Kniffen mehr Netto aus deinem Brutto rausholst.

Eine breite Palette an Optimierungsbausteinen sorgt dafür, dass du als Arbeitnehmer von praktischen Benefits profitierst, die sowohl für den Arbeitsalltag als auch für dein Privatleben einen ordentlichen Mehrwert bieten.

Hört sich gut an, aber du stehst auf der anderen Seite des Beschäftigungsverhältnisses? Auch dann geben wir dir an dieser Stelle nützlichen Input. Denn auch Arbeitgeber profitieren durch eine Senkung der Steuerlast von diesen sogenannten steuerbegünstigten Gehaltsbausteinen. Mit unseren Tipps zur Nettolohnoptimierung sorgst du also für eine Win-Win-Situation für das gesamte Unternehmen.

Wir starten mit einigen Tipps rund um einen besonders beliebten Baustein der Nettolohnoptimierung: die Internetpauschale. Ein Benefit, der jedem nutzt – und das nicht nur zu Zeiten von Homeoffice und Bingewatching!

internetkostenzuschuss-lohnoptimo

Internetpauschale: der Benefit für Beruf und Privatleben

Internet gilt inzwischen als fester Bestandteil unseres Alltags und kaum noch wegzudenken. Daher ist die Internetpauschale ein praktischer Baustein, um den Nettolohn zu optimieren. Simpel, aber effektiv!

Was ist die Internetpauschale?

Die Internetpauschale ist ein klassischer Arbeitgeberzuschuss. Laufende Kosten für die Internetnutzung können vom Arbeitgeber bis zu einer Höhe von 50,00 € pro Monat bezuschusst werden. Übrigens gilt dies auch dann, wenn die Internetnutzung rein privat erfolgt.

  • Barzuschuss zur Internetbenutzung bis 50,00 € / Monat
  • Rechtsgrundlage: §40 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG, R 40.2 Abs. 5 S.6 LStR
  • Besteuerung: pauschal 25 Prozent Solidaritätsbeitrag und Kirchensteuer

Falls ein Betrag bezuschusst werden soll, der über 50,00 € pro Monat liegt, müssen die Kosten für einen vom Finanzamt festgelegten, repräsentativen Zeitraum nachgewiesen werden. Eine pauschale Besteuerung ist in diesem Fall nicht möglich.

Was gilt es zu beachten?

Eine Besonderheit bei diesem Optimierungsbaustein zur Nettolohnoptimierung ist es, dass die Internetpauschale zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden muss. Daher ist es wichtig, dass die Internetpauschale nicht als Bestandteil deines Lohns im Arbeitsvertrag vermerkt ist.

Als Nachweis reicht für gewöhnlich eine formlose Bestätigung des Arbeitnehmers aus. Der Mitarbeiter nutzt eine Flatrate? Dann ist es möglich, dass das jeweils zuständige Finanzamt einen formellen Beleg einfordert. Daher ist es ratsam, dass die tatsächliche Höhe der Internetpauschale im Vorfeld zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter geklärt und entsprechend festgesetzt wird.

Unsere Tipps:

  • Halte vorsorglich Belege über die tatsächliche Höhe der Internetkosten
  • Zusätzlich zu den laufenden Gebühren können Aufwendungen für die Einrichtung und Anschluss eines internettauglichen Endgeräts sowie die Anschaffung angerechnet werden.
  • Ein weiterer Optimierungsbaustein: Ergänzend zur Internetpauschale können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Endgeräte wie PCs, Laptops, Tablets und Smartphones als Sachleistung – je nach individueller Vereinbarung – kostenlos oder vergünstigt bereitstellen.

Wie profitieren Arbeitgeber von den Optimierungsbausteinen?

Eine Nettolohnoptimierung funktioniert nach dem Motto: „Kleines Mittel, große Wirkung“. Für den Arbeitgeber ist die Umsetzung eines Optimierungsbausteins nur ein kleiner Schritt, die für jeden einzelnen Mitarbeiter aber einen großen Impact hat.

Die finanziellen Vorteile für das Unternehmen

Da die Internetpauschale mit einem Betrag bis 50,00 € monatlich die sogenannte Kleinbetragsgrenze nicht überschreitet, kann dieser Optimierungsbaustein pauschal besteuert werden und ist von der Sozialabgabe befreit. Somit wird auch die Steuerlast des Arbeitgebers gesenkt.

Die sozialen und unternehmerischen Vorteile

Benefits, die Arbeitnehmern einen klaren Vorteil bringen, sorgen gleich mehrfach für Mehrwert. Denn nicht nur auf dem Papier beziehungsweise auf der Abrechnung der Brutto-/Nettobezüge wirkt sich ein Gehaltsbaustein positiv aus.

Von der Internetpauschale profitiert die gesamte Familie des Mitarbeiters. Dies wiederum stärkt die Arbeitgebermarke und bindet die Mitarbeiter: Das Unternehmen zeigt seinen Mitarbeitern gegenüber Wertschätzung. Ein nicht zu unterschätzender Faktor in der schnelllebigen Arbeitswelt 4.0!

LohnOptimo: dein Ansprechpartner beim Thema Internetpauschale

Du hast Fragen zum Thema Internetpauschale? Gerne schauen wir von LohnOptimo uns im Rahmen einer Beratung zur Nettolohnoptimierung sämtliche Details zu Einzelfällen an, um das Optimum für dich, deinen Nettolohn und/oder dein Unternehmen rauszuholen!

Auch zu weiteren Optionen der Nettolohnoptimierung beraten wir ausführlich. Unser Ziel ist, ein rundes Paket zu schnüren. Melde dich also gerne, damit wir einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren können!

An den Anfang scrollen