LR pixel Skip to content

Innovative Vergütungssysteme

Innovative Vergütungssysteme – warum du bei Neueinstellungen auf Nettolohnoptimierung setzen solltest

Insbesondere dann, wenn eine Fachkraft für das eigene Unternehmen gewonnen werden soll, müssen attraktive Rahmenbedingungen geschaffen werden. Hier gilt das Gehalt als einer der wichtigsten Aspekte, den es bei einer Neueinstellung zu verhandeln gilt. Aus der Perspektive des Arbeitgebers ist zu bedenken, dass für den zukünftigen Angestellten nicht das Bruttogehalt entscheidend ist, sondern der reelle Gegenwert. Oder anders gesagt: Der Betrag, der Netto auf dem Konto landet.

Wenn du an den richtigen Stellschrauben drehst, kannst du das Gehalt bei einer Neueinstellung optimieren und somit eine Win-Win-Situation für dein Unternehmen und für deinen zukünftigen Mitarbeiter schaffen. Denn die Nettolohnoptimierung bietet dir eine große Bandbreite an attraktiven Optimierungsbausteinen.

Diese sorgen dafür, dass die Steuerlast verringert und in Benefits für deinen Mitarbeiter umgewandelt wird. Die Vorteile: Da ein Teil des Bruttogehalts in abgabenfreie oder -reduzierte Lohnbausteine umgewandelt wird, reduziert sich das zu versteuernde Gehalt und du sparst Kosten durch wegfallende Sozialabgaben.

Außerdem machst du dich hierdurch für die Belange deiner Angestellten stark: Deine Angestellten erhalten durch diese kleine, aber effektive Änderung mehr Netto vom Brutto und profitieren zudem von praktischen Benefits für ihr Privat- und/oder Berufsleben.

Wie das funktioniert, möchten wir dir gerne an einem konkreten Beispiel zeigen.

innovative-verguetungssysteme

Warum lohnt sich die Nettolohnoptimierung vor allem bei Neueinstellungen?

Eventuell hast du bereits weitere Blogbeiträge von uns gelesen, in denen wir die Vorzüge der Lohnoptimierungsbausteine vorstellen, und fragst dich nun, warum sich die Nettolohnoptimierung gerade bei Neueinstellungen lohnt. Tatsächlich kann jede Art von Arbeitsvertrag um Lohnbausteine ergänzt werden.

Dabei gilt es aber zu berücksichtigen, dass die Lohnbausteine zum Großteil zusätzlich zum eigentlichen Gehalt gezahlt werden müssen. Das heißt, dass das Gehalt, das in einem bestehenden Arbeitsverhältnis vertraglich festgesetzt ist, nicht verringert werden darf.

Die Situation bei einer Gehaltserhöhung

Man kann also nicht das Bruttogehalt im Nachhinein kürzen, um Lohnbausteine zu nutzen. Nettolohnbausteine können also bei einem bestehenden Vertragsverhältnis nur genutzt werden, wenn ein neuer Vertrag aufgesetzt wird.

Erhält dein Mitarbeiter beispielsweise eine Gehaltserhöhung, können Lohnoptimierungsbausteine im Gegenwert umgesetzt werden. Selbstverständlich vorausgesetzt, die Lohnerhöhung ist nicht tariflich vorgeschrieben. Da die Lohnbausteine folglich nur auf die Gehaltserhöhung angerechnet werden können, fallen die neu erworbenen Benefits erfahrungsgemäß recht überschaubar aus.

Dennoch lohnt es sich bereits hier, auf eine gut durchdachte Nettolohnoptimierung zu setzen. Denn nach Abzug von Lohnsteuer und weiteren Sozialabgaben bleibt deinem Mitarbeiter Netto in der Regel nur etwa die Hälfte der klassischen Bruttolohnerhöhung. Runtergerechnet auf den Monat ist das meistens ein äußerst geringer Auszahlungsbetrag.

Die Situation bei einer Neueinstellung

Bei Neueinstellungen verhält es sich so, dass du den Vertrag direkt durch die Lohnbausteine optimieren kannst. In diesem Fall kannst du also aus den Vollen schöpfen, da du und dein zukünftiger Mitarbeiter Zugriff auf sämtliche Bausteine zur Nettolohnoptimierung habt, die laut Gesetzgeber zur Verfügung stehen.

Gerade bei einer Neueinstellung lohnt es sich daher, sich umfassend beraten zu lassen, um das Vertragsverhältnis bestmöglich aufzustellen, was die Nettolohnoptimierung betrifft. Denn hier können wir mit dem richtigen Ansatz am meisten für dein Unternehmen und deine Angestellten herausholen.

Hier eine simple Beispielrechnung:

Ausgangslage: Jürgen A. wechselt zum 01.11.2020 den Arbeitgeber.

Beispiel:

  • Jürgen A. hat im Oktober ein Bruttogehalt von 3.128,00 Euro/Monat erhalten. Sein Stundenlohn betrug 17,00 Euro. Netto werden ihm 2.003,93 Euro/Monat ausgezahlt.
  • Bei seinem neuen Arbeitgeber erhält er ebenfalls 3.128,00 Euro/Monat, bekommt aber netto 2.227,93 Euro/Monat.
  • Da der neue Arbeitgeber von Jürgen A. eine steuerfreie und somit optimierte Auszahlung nutzt, erhält Jürgen A. trotz des gleichen Bruttogehalts ein höheres Nettogehalt.
  • Fazit: Obwohl Jürgen A. keine Bruttogehaltserhöhung erhalten hat, hat er durch die Nutzung des Lohnbausteins eine Nettogehaltserhöhung erhalten. Sein neuer Arbeitgeber sorgt dafür, dass sein Angestellter mehr Netto erhält und spart selbst Kosten, die durch eine Bruttogehaltserhöhung angefallen wären.

Auf einen Blick: Welche Vorteile bietet die Nettolohnoptimierung?

Der Arbeitsvertrag für einen neuen Mitarbeiter soll Lohnbausteine enthalten, damit der Angestellte mit möglichst attraktiven Vorteilen seinen neuen Job antritt. Also wird der Arbeitsvertrag von vornherein mit einem reduzierten Bruttogehalt und den zuvor vereinbarten Lohnbausteinen konstruiert. Netto erhält der Mitarbeiter auf dem Papier nun dasselbe. Dem Mitarbeiter entstehen also keinerlei Nachteile.

Für dich als Arbeitgeber bedeutet der angepasste Arbeitsvertrag, dass weniger Arbeitgeberkosten aufgrund des geringeren Bruttobetrags anfallen. Bis zu 400 Euro kannst du so aufgrund der wegfallenden Sozialabgaben und der gesenkten Steuerlast einsparen.

Da weniger Sozialabgaben gezahlt werden, wird naheliegenderweise auch weniger in die Kassen für Rente, Arbeitslosigkeit, Krankenversicherung und Krankentagegeld eingezahlt. Diese vermeintliche Lücke wiederum kann problemlos durch entsprechende arbeitgeberfinanzierte Leistungen – wie beispielsweise die betriebliche Altersvorsorge – ausgeglichen werden. Unterm Strich geht also keine Vorsorgeleistung verloren, du als Arbeitgeber sparst aber dennoch bis zu 35 Prozent an Kosten.

Warum benötige ich eine professionelle Beratung durch einen Spezialisten für Nettolohnoptimierung?

Um die Lohnoptimierung (rechts-)sicher umzusetzen, bedarf es spezifischer Kenntnisse. Zum einen ändert sich die Gesetzeslage immer mal wieder. Zum anderen müssen die erforderlichen Regularien eingehalten werden. Hier stellt eine professionelle Beratung sicher, dass du Fallstricke und unnötige Mehrkosten vermeidest und bestmöglich von den Maßnahmen zur Nettolohnoptimierung profitierst. Bei LohnOptimo stellen wir dir qualifizierte Unterstützung zur Seite.

Als zertifizierte Fachberater für betriebliches Entgeltmanagement überzeugen wir bei LohnOptimo durch ausgewiesene Expertise und wissen das Potenzial der Lohnoptimierung aus der unmittelbareren Praxis heraus zu nutzen. Gerne setzen wir uns mit dir, der HR-Abteilung und auch mit deinen (zukünftigen) Mitarbeitern zusammen und erarbeiten die Lohnbausteine, die am besten zu euch passen und aus denen ihr den größten Nutzen ziehen könnt.

Da letztlich die einzelnen Finanzämter entscheiden, welche Optimierungsbausteine in welchem Ausmaß im Rahmen der rechtlichen Vorgaben genutzt werden dürfen, sorgen wir für zusätzliche Absicherung. Um steuer- und sozialversicherungsrechtliche Spielräume auszuloten, arbeiten wir eng mit einem spezialisierten Juristen zusammen und stellen bei jedem Auftrag eine Anrufungsauskunft bei der für dein Unternehmen verantwortlichen Finanzbehörde. So gibt es keine ungewollten Überraschungen wie Nachzahlungen oder Ähnliches.

Möchtest du deinen (zukünftigen) Angestellten etwas Gutes tun? Dann beraten wir dich gerne umfassend zu Thema Nettolohnoptimierung bei Neueinstellung und erläutern dir sämtliche Lohnbausteine. Vereinbare einfach einen Termin über unseren Online-Buchungskalender oder melde dich telefonisch bei uns!

An den Anfang scrollen